1 Geltungsbereich
1.1 Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige Bedingungen sind nur gültig, wenn wir diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von uns zu bestätigen.
1.3 Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Zusendung der separaten Auftragsbestätigung zustande.
2 Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und haben eine Gültigkeit von vier Wochen. Sie richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und nicht an Privatpersonen.
2.2 Für technische Daten und Werkstoffangaben gelten die branchenüblichen Näherungswerte, es sei denn, im Angebot wurden diese als verbindlich erklärt. Eine Benachrichtigung im Änderungsfall wird nur für verbindlich erklärte Eigenschaften vorgenommen.
2.3 Die Anwendbarkeit unserer Systeme für einen bestimmten Einsatzfall wird nicht garantiert. Sämtliche Angaben sind vom Besteller vor Verwendung auf die Eignung für die geplante Anwendung zu überprüfen.
2.4 Wir sind nicht verpflichtet, An- und/oder Vorgaben des Bestellers auf ihre Richtigkeit und/oder rechtliche Konformität zu prüfen. Die Gewähr hierfür übernimmt ausschließlich der Besteller.
2.5 Der Besteller gewährleistet, dass mit der Ausführung des Auftrages keinerlei Schutzrechtsverletzungen durch beigestellte Produkte, durch Zeichnungen oder Muster oder durch die Anwendung selbst verbunden sind. Kosten die uns aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt grundsätzlich der Besteller.
2.6 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Spezifikationen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Sollte der Auftrag nicht zustande kommen, sind diese unverzüglich zusammen mit etwaigen Kopien an uns zurückzugeben.
2.7 Die vertraglich geschuldeten Eigenschaften unserer Produkte richten sich ausschließlich nach unserer Produktspezifikation. Einseitig vom Käufer geäußerte Vorstellungen bleiben außer Betracht. Die auf unserer Website, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen oder Abbildungen enthaltenen Angaben über Maße, technischen Werte, Preise oder Leistungen sind stets als beispielhaft zu verstehen. Es bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, wenn diese eine vertragliche Beschaffenheit darstellen sollen.
2.8 Im Zuge der Vertragsverhandlungen angefertigte Zeichnungen, Entwürfe und Diskussionsbeiträge sind unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art kann der Besteller aus solchen Unterlagen oder Leistungen uns gegenüber nicht geltend machen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3 Auftrag
3.1 Aufträge gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen. Maßgebend für den Inhalt des damit zustande gekommenen Vertrags sowie für Art und Inhalt des Auftrags ist der Text der Auftragsbestätigung. Der Besteller ist verpflichtet, diese in allen Teilen zu überprüfen und etwaige Abweichungen schriftlich zu rügen.
3.2 Abweichend davon gilt ein Auftrag von uns ebenfalls als angenommen, wenn dieser binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung vollständig an den Auftraggeber ausgeliefert wird.
4 Lieferzeit, Lieferumfang und Verzug
4.1 Die Lieferzeit beginnt mit der restlosen technischen und kaufmännischen Klärung und endet mit dem Versand bzw. der Meldung der Versandbereitschaft. Werden vom Besteller Änderungen verlangt, beginnt die Lieferzeit erneut mit dem Datum der geänderten Auftragsbestätigung.
4.2 Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzögerungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Streik oder aufgrund von Lieferzeiten unserer Zulieferer. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.
4.3 Für den Umfang der Lieferung sind unsere Angaben in der Auftragsbestätigung maßgebend. Wenn keine Auftragsbestätigung vorliegt, sind die Angaben in unserem Angebot maßgebend.
4.4 Soweit dem Käufer wegen einer Lieferverzögerung ein Schaden entsteht, ist der Schadensersatz für jede volle Woche der Verzögerung auf 0,5 % begrenzt, in Summe jedoch auf höchstens 5 %des Werts des betroffenen Teils der Gesamtlieferung. Etwaige Folgeschäden sind explizit ausgeschlossen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt uns vorbehalten. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5 Lieferort und Gefahrenübergang
5.1 Lieferungen erfolgen ab unserer Fertigungsstätte auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt, soweit der Besteller keine Vorgaben macht, nach unserem Ermessen.
5.2 Erfolgt die Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, geht die Gefahr bezüglich des Liefergegenstandes, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit dem Verlassen unseres Hauses, bzw. im Annahmeverzug bei Lieferbereitschaft, auf den Besteller über.
5.3 Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr bezüglich des Liefergegenstandes am Tag der Übernahme in Eigenbetrieb über.
5.4 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, dann geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über.
6 Preise
6.1 Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung und der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Zoll, spezielle Handhabung, Express- und Kurierlieferungen werden in Rechnung gestellt.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die angebotenen Preise nur gültig bei Komplettabnahme der angebotenen Menge. Kosten für eine Inbetriebnahme, Montage, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.3 Die von uns in Angeboten und Kostenvoranschlägen angegebene Arbeitsaufwand versteht sich als Richtwert. Es wird stets der tatsächliche Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Sollte dieser 20% über dem in der Auftragsbestätigung veranschlagten liegen, erhält der Kunde ein Nachtragsangebot zur Freigabe.
6.4 Wird der Auftrag seitens des Bestellers storniert, stellen wir die Kosten für bereits erbrachte Leistungen und Material in Rechnung.
7 Zahlung
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Abzug in EURO zahlbar. Gefahr und Kosten des Zahlungsvorgangs hat der Besteller zu tragen.
7.2 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7.3 Das Recht zur Aufrechnung hat der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
7.4 Wir behalten uns vor, Erstbestellungen und internationale Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Sollte die Vorkasserechnung nicht innerhalb von 14 Tagen vollständig beglichen worden sein, können wir von dem Kaufvertrag zurücktreten.
8 Haftung und Sachmängel
8.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu prüfen und uns diese schriftlich innerhalb von fünf Arbeitstagen anzuzeigen. Verdeckte Mängel müssen uns fünf Tage nach Entdeckung ebenfalls schriftlich angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Lieferung unter Ausschluss von Ansprüchen wegen unvollständiger, unrichtiger und mangelhafter Lieferung als genehmigt.
8.2 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, schließen wir jegliche Haftung im Falle einer Inkompatibilität zu Komponenten des Bestellers aus. Ebenso wird eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen, wenn sie den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
8.3 Sind die Liefergegenstände mangelhaft oder werden sie innerhalb der Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen von 12 Monaten vom Liefertage an gerechnet schadhaft, so können wir zwischen der Leistung von Ersatz und Nachbesserung wählen. Diese Verjährungsfrist kann sich im Einzelfall durch Hinweise in der Bedienungsanleitung verlängern. Darin ist jedoch keine Haltbarkeitsgarantie zu sehen.
8.4 Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Beseitigung des Mangels fehl, so hat der Käufer nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
8.5 Aufwendungen für die Mängelbehebung an den im Liefervertrag genannten Erfüllungsort haben wir in vollem Umfang zu tragen. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort gebracht wurden, trägt der Käufer.
8.6 Es bestehen keine Ansprüche,
(a) bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Käufer oder seiner Abnehmer entstanden sind,
(b) wenn gesetzliche oder von uns vorgegebene Einbau- und Behandlungsvorschriften vom Käufer oder seinem Abnehmer nicht beachtet werden, es sei denn, dass der Mangel nicht auf diese Nichtbeachtung zurückzuführen ist.
8.7 Bei kundenspezifischen Lösungen, die nach Zeichnung oder Spezifikation des Bestellers angefertigt wurden, haften wir nur für die spezifikationsgerechte Ausführung.
8.8 Hat der Besteller uns wegen Rechten bei Mängeln in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Käufer die hieraus entstandenen Kosten zu tragen.
8.9 Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, ist der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.
8.10 Kostenauslösende Maßnahmen bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Eine Kostenerstattung erfolgt nur unter Maßgabe der vorstehenden Punkte und soweit eine solche nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorgesehen ist.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
9.2 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
9.3 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
9.4 Kundenspezifische Lösungen, Konzepte, Verfahren und Software sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht anders vereinbart, gehen keinerlei Rechte zum Nachbau bzw. zur Vervielfältigung auf den Besteller über.
9.5 An gelieferter Software und Firmware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Software erstellen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Allgemeinklausel
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist D-71640 Ludwigsburg.
10.2 Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Paragraphen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Weiss Robotics GmbH & Co. KG, Karl-Heinrich-Käferle-Str. 8, 71640 Ludwigsburg, Deutschland. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 1. Juli 2016